Staatswillkür zulasten des Steuerzahlers

(Leserbrief)

Politische Einordnung zu den Freisprüchen für die Organisatoren der Corona-Kundgebungen 2020 in Lachen
Nach über 1½ Jahren wurde nun endlich Recht gesprochen – sowohl Josef Ender, als Präsident vom „Aktionsbündnis Urkantone – für eine vernünftige Corona-Politik“ wie auch Alt-Regierungsrat René Bünter wurden vom Bezirksgericht March vollumfänglich frei gesprochen. Das dritte Verfahren samt Urteil folgt. Auf der „Anklagebank“: Andreas Thiel, seines Zeichens Satiriker und ein ebenfalls prominenter Mitkämpfer des Aktionsbündnisses.

Als Politiker, welcher sich immer sehr kritisch gegen all den „Corona-Wahn“ von Seiten der Behörden und staatlichen Institutionen zur Wehr setzte, verwundert es mich nicht, dass hier gezielt Persönlichkeiten ins Visier genommen wurden, die sich ebenfalls mit dieser staatlichen Willkür nicht einverstanden erklärten bzw. diese auch aktiv hinterfragten und sich für die freie Meinungsäusserung stark machten. Hierzu bedarf es einer politischen Aufarbeitung. Es kann und darf nicht sein, dass Personen nur aufgrund ihrer persönlichen Meinung und Willensbekundung kriminalisiert werden. Ob es „denen in Schwyz“ nun passt oder eben nicht: Freie Rede und das Recht sich zu versammeln sind verfassungsmässig gegeben – ein Blick in die Bundesverfassung würde reichen, um dies zu erkennen und eben auch zu akzeptieren!

Als Steuerzahler, ärgert es mich, dass hier viel Aufwand für gar nichts betrieben wurde und letztlich personelle, wie auch finanzielle Ressourcen verschleudert wurden. Persönliche Befindlichkeiten und sturer Egoismus einzelner Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellten führten nun dazu, dass bereits über Fr. 14`000.- an Verfahrens- und Entschädigungskosten zulasten der Allgemeinheit entstanden sind. Letzten Endes und effektiv wird die Summe weit höher ausfallen – auch hier wird und muss die Regierung samt Staatsanwaltschaft dereinst unmissverständlich und vollumfänglich Rechenschaft ablegen!

Der Bürger, wir alle, haben als Steuerzahler das Recht auf Klarheit, wenn es darum geht, wie mit unseren Mitteln umgegangen wird. Speziell, wenn diese Mittel für derart willkürliche Machenschaften geradewegs aus dem „Fenster“ geworfen werden bzw. wurden.
Wir als Politiker haben die Aufgabe und Pflicht sich gegen derartiges Unrecht „staatliche Willkür gegen die eigenen Bürger“ einzuklagen, zur Wehr zu setzen und dafür zu sorgen, dass sich solches Ungemach nicht wiederholt.

Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Kantonsrat

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