Terminhinweis: Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz vom 01.02.2024

EINLADUNG
zur
Parteiversammlung
vom
Donnerstag, 1. Februar 2024, 20.00 Uhr
im
Restaurant Ried
Kantonsstrasse 161, 8807 Freienbach

(Samuel Lütolf 079 771 96 69 / samuel.luetolf@svp-sz.ch
Politischer Sekretär
www.svp-sz.ch)

Liebe Parteifreunde und Gäste

Gerne laden wir Sie zu unserer kantonalen Parteiversammlung zwecks Parolenfassung für die nationale Abstimmung vom 3. März 2024 ein.

Bund

  • Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
  • Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und auf Ihre Teilnahme.

Steinen, 12.01.2024

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Parteipräsident Roman Bürgi
Kantonalsekretär Samuel Lütolf

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung und Begrüssung
Nationalrat Roman Bürgi, Goldau / Präsident SVP Kanton Schwyz

20.05 Uhr
Begrüssung
Ortsparteipräsident Oliver Flühler, Freienbach

20.15 Uhr
Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»

Referenten:
Pro: Fabian ab Yberg, Jungfreisinnige SZ
Kontra: Nationalrätin Nicole Barandun, Die Mitte ZH

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.00 Uhr
Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Referent: Kantonsrat Jan Stocker

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.20 Uhr
Diverses / Fragen

21.30 Uhr
Ende der Versammlung

Einladung

Diese Einladung verdanken wir:

Einladung zur Nominationsversammlung Ständerats- und Nationalratswahlen 2023

Freitag, 4. November 2022, ab 18.30 Uhr
Horseshoe Braui, Gotthardstrasse 5, 6414 Oberarth

Programm

18.30 Uhr
Apéro und Beginn Service mit volkstümlichem Auftakt
19.30 Uhr
Eröffnung durch den Kantonalpräsidenten Roman Bürgi, Goldau
19.40 Uhr
Nominationsversammlung Ständerats- und Nationalratswahlen 2023

  1. Begrüssung durch den Wahlkampfleiter SVP Kanton Schwyz Wendelin Schelbert, Muotathal
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Anträge
  4. Vorstellung der Kandidaten für den Ständerat
  5. Nomination der Ständeratskandidaten
  6. Vorstellung der Kandidaten für den Nationalrat
  7. Nomination der Nationalratskandidaten
  8. Wahlstrategie, Wahlkommission und Wahlbudget
  9. Wahlaufruf durch Regierungsrat Herbert Huwiler
  10. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich, spätestens 5 Tage vor der Versammlung (bis am 29. Oktober 2022) bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 3. Oktober 2022

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Der Präsident Roman Bürgi
Der Sekretär Samuel Lütolf

Einladung Nominationsversammlung 4.11.2022

Informativer Anlass zur Sicherheitspolitik der Schweiz

Die SVP Kanton Schwyz hat am 18. Mai einen Informations-Anlass zur Schweizerischen Sicherheitspolitik durchgeführt. Mit dabei als Referenten, am rege besuchten Anlass, waren der Berner SVP-Ständerat Werner Salzmann, welcher aktuell als Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates amtet, SVP-Nationalrat Pirmin Schwander sowie SVP-Kantonsratspräsident Thomas Hänggi.

V.l.n.r.: Marcel Dettling, Nationalrat SVP und Wahlkampfleiter SVP Schweiz, Oberiberg; Thomas Hänggi, Kantonsratspräsident SVP, Schindellegi; Roman Bürgi, Kantonsrat SVP und Präsident der SVP Kanton Schwyz, Goldau; Werner Salzmann, Ständerat SVP und Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, Mülchi BE; Pirmin Schwander, Nationalrat SVP, Lachen.

Eine grosse Schar an Interessierten Personen hat am Informations-Anlass der Schwyzer SVP zu den aktuellen Sicherheitspolitischen Herausforderungen teilgenommen. Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Menschen und auch die Politik. Nach Jahrzehnten der Unbeschwertheit ist die Bedrohung einer kriegerischen Auseinandersetzung plötzlich wieder sehr nah. Grund genug, um die Situation in der Ukraine ein wenig genauer zu beleuchten und über die Bedeutung einer starken und eigenständigen Sicherheitspolitik für die Schweiz zu sprechen. SVP-Kantonsratspräsident und Vorstandsmitglied der Schwyzer Kantonalen Offiziersgesellschaft Thomas Hänggi führte in die Thematik ein und betonte die Wichtigkeit einer starken Armee für die Sicherheit der Schweiz. SVP-Nationalrat Pirmin Schwander sprach über die Bedeutung der Sicherheitspolitik als Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Der Erfolg der Schweiz als prosperierender Wirtschaftsstandort hängt massgeblich von einer erfolgreichen Sicherheitspolitik ab.

Als Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates konnte Werner Salzmann einen fundierten Überblick über die militärische Lage in der Ukraine geben. Salzmann betonte die Wichtigkeit der schweizerischen Neutralität, um die Schweiz vor der Bedrohung eines Krieges möglichst zu schützen. Weiter muss festgestellt werden, dass die Politik im Bereich der Ausrüstung der Armee Ihre Hausaufgaben in den letzten Jahren nicht gemacht hat. Es stehen grosse Investitionen an, welche nun dringend getätigt werden müssen. Seit 2001 sind die Ausgaben des Bundes für die Landesverteidigung gleichgeblieben. Dies währenddem die Ausgaben für den Sozialstaat im gleichen Zeitraum um ganze 63% angestiegen sind.

Nach den spannenden Referaten wurden die nächsten Schritte im Bereich der Sicherheitspolitik und erste Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Verteidungsfähigkeit unseres Landes diskutiert. SVP-Präsident Roman Bürgi schloss die interessante Veranstaltung und dankte den Referenten für die spannenden Ausführungen sowie den Besuchern für’s Erscheinen.

Terminhinweis: Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz vom 01.02.2024

EINLADUNG
zur
Parteiversammlung
vom
Donnerstag, 1. Februar 2024, 20.00 Uhr
im
Restaurant Ried
Kantonsstrasse 161, 8807 Freienbach

(Samuel Lütolf 079 771 96 69 / samuel.luetolf@svp-sz.ch
Politischer Sekretär
www.svp-sz.ch)

Liebe Parteifreunde und Gäste

Gerne laden wir Sie zu unserer kantonalen Parteiversammlung zwecks Parolenfassung für die nationale Abstimmung vom 3. März 2024 ein.

Bund

  • Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
  • Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und auf Ihre Teilnahme.

Steinen, 12.01.2024

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Parteipräsident Roman Bürgi
Kantonalsekretär Samuel Lütolf

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung und Begrüssung
Nationalrat Roman Bürgi, Goldau / Präsident SVP Kanton Schwyz

20.05 Uhr
Begrüssung
Ortsparteipräsident Oliver Flühler, Freienbach

20.15 Uhr
Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»

Referenten:
Pro: Fabian ab Yberg, Jungfreisinnige SZ
Kontra: Nationalrätin Nicole Barandun, Die Mitte ZH

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.00 Uhr
Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Referent: Kantonsrat Jan Stocker

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.20 Uhr
Diverses / Fragen

21.30 Uhr
Ende der Versammlung

Einladung

Diese Einladung verdanken wir:

Medienmitteilung vom 28. März 2022 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat

Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Teilrevision Planungs- und Baugesetz 2. Etappe

Die Zielsetzung der Implementierung von vereinheitlichten Baubegriffen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ins PBG und in die PBV wird von der SVP-Fraktion grossmehrheitlich unterstützt. Beim Grenzabstand soll jedoch weiterhin die aktuelle Definition gelten, da sonst mit einem erheblichen Zusatzaufwand gerechnet werden muss.

Auch die vom Volkswirtschaftsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Umweltdepartement angestrebte Vereinfachung des Planungsverfahrens für die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Materialabbau- und Deponiezonen, welche mit dieser Teilrevision des PBG erfolgen soll, wird von der SVP-Fraktion grossmehrheitlich befürwortet.

Die SVP-Fraktion unterstützt zudem mehrheitlich einen Minderheitsantrag der Kommission, welcher es den Gemeinden überlassen will, ob sie im Baureglement ein Nutzungsmass festlegen wollen oder nicht.

Insgesamt stimmt die SVP-Fraktion der Teilrevision des PBG 2. Etappe ohne Gegenstimme zu.

Ausgabenbewilligung Sanierung und Ausbau Hauptstrasse Nr. 387 Muotathal / Weid bis Brücke Hinterthal

Die Sanierung und der Ausbau dieser Hauptstrasse werden einstimmig unterstützt. Damit können die bestehenden Defizite in der Langsamverkehrsführung, der Entwässerung, der Knotenausgestaltung, der Bushaltestellen und des gesamten Ober- und Unterbaus behoben, die Strasse den heutigen Normen angepasst und so die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht werden.

Motion M 7/21: Schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung

Reine Wartungsarbeiten sind bereits heute nicht bewilligungspflichtig. Für die rechtliche Abklärungen bezüglich zukünftiger Anwendung des Bagatellverfahrens bei adaptiven Antennen wurde eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der BPUK, des Bundesamtes für Kommunikation und der Mobilfunkbetreiber eingesetzt. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion ist der Meinung es sei nicht zielführend, dass der Kanton Schwyz vor dem Vorliegen der Ergebnisse der laufenden Abklärungen der BPUK bereits alternative Bewilligungsverfahren prüft und erklärt die Motion deshalb als nicht-erheblich.

Motion M 10/21: Nachtangebote und Ausflugsverkehr ins Grundangebot des öffentlichen Verkehrs 2024–2027 aufnehmen

Die Erarbeitung eines nachfrageorientierten Nachtangebots des öffentlichen Verkehrs scheint grundsätzlich sinnvoll. Zum nächsten Fahrplanwechsel hin ist die Motion aber nicht umsetzbar. Die Regierung will deshalb im öV-Grundangebot 2024–2027 das Entwicklungsfeld «Nachtangebot» einstellen, damit das Konzept für ein Nachtangebot früher als ursprünglich vorgesehen und somit nicht erst mit dem übernächsten Grundangebot (2028–2031) vorgelegt werden kann. Dieses ermöglicht es, die notwendigen Abklärungen und Erhebungen im laufenden Jahr zu starten und das Konzept bereits im Jahr 2023 und somit drei Jahre früher als bislang geplant vorzulegen. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt deshalb die Umwandlung der Motion und erheblich-Erklärung als Postulat.

Postulat P 10/21: Besteuerung von Solarstrom nach dem Nettoprinzip

Die geltenden Vorschriften verlangen die Besteuerung der Einspeisevergütung nach dem Bruttoprinzip.

Postulat P 12/21: Mangelhafte Seeregulierung optimieren

Die durch die Sanierung angestrebte deutliche Abflussverbesserung wurde erreicht und ausgereizt. Von einer Anpassung des Wehrreglements wird abgeraten.

Postulat P 14/21: Berufliche Orientierung auf der Sekundarstufe 1 wieder stärken

Im Rahmen der laufenden Teilrevision des Volksschulgesetzes gehen die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen und Anpassungen demnächst in die Vernehmlassung, so dass die Forderung der Postulanten im Wesentlichen erfüllt sind.

Die SVP-Fraktion wird deshalb alle drei Postulate einstimmig als nicht-erheblich erklären.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/medienmitteilungen/medienmitteilung-vom-28-maerz-2022-zur-kommenden-session-im-schwyzer-kantonsrat/

SVP Kanton Schwyz blickt auf erfolgreiches 2021

Medienmitteilung

Am 16. März 2022 hat die SVP Kanton Schwyz die Generalversammlung abgehalten. An der Generalversammlung haben Parteipräsident und Kantonsrat Roman Bürgi sowie Fraktionspräsident Thomas Haas in ihren Berichten über das vergangene Jahr zurückgeblickt.

SVP-Parteipräsident Roman Bürgi eröffnete die Generalversammlung der SVP Kanton Schwyz im Restaurant Drei Könige in Einsiedeln am 16. März. In seinem Jahresbericht würdigte er die politischen Erfolge der Schweizerischen Volkspartei im letzten Jahr. Dazu gehören als Grosserfolg das Nein bei der Abstimmung über das CO2-Gesetz im Juni oder die Beerdigung des Rahmenvertrags mit der EU. Der Präsident wies aber auch auf die aktuellen Herausforderungen hin. Gerade der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig eine sichere und unabhängige Strom- und Nahrungsversorgung für die Schweiz ist. Aber auch wie zentral es für ein unabhängiges Land ist, über eine ernstzunehmende Landesverteidigung zu verfügen.

Weiter berichtete auch Thomas Haas, Präsident der Kantonsratsfraktion, über das vergangene Jahr. Besonders hervorzuheben galt es, dass dank dem Antrag der SVP die 30%-Steuersenkung im Dezember möglich wurde. Natürlich wurde auch dem amtierenden Kantonsratspräsidenten Thomas Hänggi für die souveräne Führung des Kantonsparlaments gedankt.

Zum Schluss der Versammlung gab SVP-Wahlkampfleiter Wendelin Schelbert einen kurzen Ausblick auf die Eidgenössischen Wahlen 2023. Für die anstehenden Herausforderungen im Kanton Schwyz aber auch in der ganzen Schweiz, braucht es dringend eine starke SVP.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/medienmitteilungen/svp-kanton-schwyz-blickt-auf-erfolgreiches-2021/

Einladung zur ao. Generalversammlung 2023

EINLADUNG
zur
ao. Generalversammlung

Donnerstag, 14. Dezember 2023, 20.00 Uhr

Hotel Drei Könige
Paracelsuspark 1
8840 Einsiedeln

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung durch den Parteipräsidenten Roman Bürgi, Goldau

20.15 Uhr
Nominationsversammlung Regierungsrat

20.45 Uhr
ao. Generalversammlung 2023

  1. Begrüssung
  2. Wahl von Stimmenzählern
  3. Protokoll Generalversammlung vom 20. März 2023
  4. Budget 2024
  5. Bericht der Kontrollstelle zum Budget 2024
  6. Terminkalender 2024
  7. Anträge
  8. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich spätestens 5 Tage vor der Versammlung, bis am 7. Dezember 2023 bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 10.11.2023

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Präsident Roman Bürgi
Sekretär Sämi Lütolf

Einladung

SVP sagt 3 x Nein und 1 x Ja am 13. Februar

(Medienmitteilung)

Am 17. Januar hat die SVP Kanton Schwyz die Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Februar gefasst. Die Kantonalpartei empfiehlt drei Mal Nein und ein Mal Ja.

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen musste die Parteiversammlung der Schwyzer SVP online stattfinden, was vom Parteipräsidenten Roman Bürgi sehr bedauert wird. Weiterhin versucht die SVP aber das beste daraus zu machen. Während sich die Referenten im Restaurant Alpina in Schwyz eingefunden haben, von wo aus die Referate live übertragen wurden, konnten sich die Mitglieder online zuschalten und abstimmen.

Die Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot lehnen die SVP-Mitglieder klar ab. Damit folgen die Mitglieder dem Referenten und SVP-Nationalrat Gregor Rutz welcher online zugeschaltet die Vorlage erklärte. Werbung für legale Produkte sollte weiterhin erlaubt sein. Zudem nimmt der indirekte Gegenvorschlag, welcher automatisch in Kraft tritt, sollte die Initiative abgelehnt werden, die Kernanliegen des Kinder- und Jugendschutzes umfänglich auf.

Als zweite Vorlage wurde das Massnahmenpaket zugunsten der Medien beraten. Als Befürworter nahm Martin Schmidig, Verlagsleiter des Bote der Urschweiz, gegenüber der anwesenden Mitglieder Stellung. Für die Verlage seien die zusätzlichen Mediensubventionen wichtig, um weiter existieren zu können. Für die Nein-Seite referierte SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf aus Küssnacht. Er sagt: «Die zusätzlichen Subventionen gehen vorwiegend an die grossen Verlage, welche bereits heute Millionengewinne schreiben. Zudem machen die Subventionen die Medien abhängig vom Staat und den Regierenden. Die direkte Abhängigkeit von der Gunst des Staates schadet der Vielfalt und der Unabhängigkeit.» Mit einer Gegenstimme empfiehlt die SVP Kanton Schwyz deshalb die Vorlage abzulehnen.

Was die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» betrifft, lehnen die teilnehmenden Mitglieder diese einstimmig ab. Nationalrat Marcel Dettling erläuterte die Vorlage und betonte, dass die Schweiz bereits heute eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche hat. Die Auswirkungen der Initiative fatal, die Forschung und Entwicklung von Medikamenten würde arg eingeschränkt und wahrscheinlich ins Ausland verlagert.

Zum Schluss stellte SVP-Kantonsrat und Fraktionspräsident Thomas Haas aus Lachen die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vor. Mit der Gesetzesänderung soll die sogenannte Emmissionsabgabe abgeschafft werden. Unternehmen sollen zukünftig Eigenkapital aufnehmen können, ohne eine Steuer bezahlen zu müssen. Diese Massnahme wird sich positiv auf das Wachstum und die Arbeitsplätze auswirken. Von den versammelten Mitgliedern wird die Abschaffung dieser sogenannten Stempelsteuer deshalb grossmehrheitlich befürwortet.

Vernehmlassungsantwort der SVP Kt. SZ zur Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen

Departement des Innern
Frau Landammann
Petra Steimen-Rickenbacher
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2160
6431 Schwyz

elektronisch an: di@sz.ch

Vorderthal, den 28.11.2021

Teilrevision Gesetz über soziale Einrichtungen:
Neuregelung Kostentragung bei stationären und ambulanten Kindsschutzmass- nahmen | Vernehmlassungsantwort

Sehr geehrte Frau Landammann
Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in oben erwähnter Angelegenheit.

Grundsätzliche Anmerkungen:

Die SVP des Kantons Schwyz und insbesondere deren Kantonsratsfraktion beurteilt das Wirken und Handeln der KESB – speziell was die Finanzen angeht – nach wie vor kritisch. Einzelne Fälle, welche medial und landesweit immer wieder für blankes Erstaunen sorgen, tragen nicht gerade dazu bei, dass die KESB an Vertrauen, Glaubwürdigkeit und an Akzeptanz innerhalb der Bevölke- rung hinzugewinnt – ganz im Gegenteil. Dahingehend wäre zu wünschen und aus Sicht der Steu- erzahler auch zu erwarten, dass die durch die KESB angeordneten und verfügten Entscheide samt Massnahmen vermehrt dem Prinzip des „Kosten-Nutzen-Verhältnisses“ unterzieht.

Weiter gilt es aus Sicht der SVP zu berücksichtigen:

  • Die angeordneten Massnahmen müssen auf deren Wirksamkeit hin auch laufend bzw. vermehrt überprüft werden. Gegebenenfalls gilt es auch korrigierend einzuwirken – not- falls auch mit Abbruch der Übung!
  • Es muss eine diesbezügliche Kostenobergrenze für sämtliche zu treffenden Massnahmen samt Folgekosten festgelegt werden (Stichwort: KESB-Fall einer Familie aus der Gemeinde Schübelbach von über Fr. 600`000.-!). Dahingehend sollte der Kanton bzw. das Departe- ment des Innern auch beim Bund vorstellig werden – da ansonsten die Kosten über die Jahre völlig aus dem Ruder laufen. Anstoss dazu geben könnte die Schweizerische Konfe- renz der kantonalen Gesundheitsdirektoren mit Druck auf den Bund bzw. das Eidgenössi- sche Parlament.

Mit der vorliegenden Teilrevision entsteht eine reine Kostenverlagerung – hin zum Kanton. An- statt die Ursache wird einmal mehr das Symptom (steigende Soziallasten infolge KESB-Fälle in den Gemeinden) bekämpft. Die Kosten bleiben bestehen! Dies und weitere kritische Anmerkun- gen und Überlegungen dazu hat denn auch die Mehrheit der SVP-Kantonsratsfraktion an der De- batte vom 5. Februar 2020 zum Ausdruck gebracht.

Entgegen der mehrheitlich ablehnenden Haltung der SVP-Fraktion wurde die Motion M 11/19 „Fairer Kostenverteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die KESB“ ange- nommen und als erheblich erklärt. Dies gilt es letztlich auch von Seiten der SVP zu akzeptieren – zumal in der Öffentlichkeit und in den Gemeinden das „Kostenverlagerungsprinzip“ hin zum Kan- ton im sozialen Bereich populär erscheint. So wurde auch die Kostenverlagerung und das Gesetz über Ergänzungsleistungen an der Volksabstimmung vom 26. September 2021 überdeutlich gut- geheissen. Anzumerken gilt hier auch die zukünftige Anpassung des innerkantonalen Finanzaus- gleichs. Hierbei sollen Gemeinden mit sogenannten Zentrumslasten (u.a. auch im Sozialbereich) spürbar entlastet werden.

Nebst den genannten kritischen Anmerkungen und Überlegungen erhofft sich die SVP aber durchaus auch eine positive Entwicklung aus der vorliegenden Teilrevision heraus. So hat der Kanton in Zukunft mehr Einsicht und Überblick über die Kosten, welche bei der KESB anfallen. Entsprechend soll dadurch auch seine Kontrollfunktion gestärkt werden. Dies gilt es – soweit möglich – aber auch zu nutzen!

Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen gemäss Synopse zur Vernehmlassungsvorlage:

Die SVP hat zu den einzelnen Paragraphen gemäss vorliegender Synopse keine inhaltlichen An- passungen, Änderungen und Ergänzungen vorzubringen. Die SVP kann der vorliegenden Teilrevi- sion grundsätzlich zustimmen – hält aber fest:

  • Dass eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons, welche über die vorgeschlagenen 50 Prozent hinausgeht bzw. hinausgehen sollte, von Seiten der SVP nicht unterstützt wird.

Abschliessende Fragen:

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision bitten wir um Klärung und Beantwortung folgender Fragen:

  • Gemäss erläuterndem Bericht auf Seite 12 unter 6.2 „Personelle Auswirkungen“ gibt es nur wage Ausführungen bzw. keine konkreten Angaben, was die Vorlage in personeller Hinsicht für Auswirkungen für den Kanton haben wird.
    Ist es wirklich nicht möglich, diese durchaus überschaubare und in unseren Augen mar- ginale Mehrbelastung auf bestehende Mitarbeiter innerhalb des Departements zu über- tragen – ohne dabei gleich Pensen erhöhen oder gar neue Stellen schaffen zu müssen?
  • Hat sich der Kanton bereits Überlegungen gemacht, wie man innerkantonale Sozialein- richtungen für KESB-Fälle den ausserkantonalen Sozialeinrichtungen vorziehen kann – konkret: Die „Wertschöpfung“ im Kanton halten, verstärken, in diesem Bereich ja gar ausbauen könnte?

Für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen richten wir dem Departement des Innern unse- ren Dank aus und hoffen auf eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

Freundliche Grüsse
SVP Kanton Schwyz

Kantonsrat Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Arbeitsgruppenleiter
„Gesundheit und Soziale Sicherheit“

Kantonsrat Roman Bürgi, Goldau
SVP-Kantonalparteipräsident

Vernehmlassungsantwort

SVP will Regulierungskosten senken

Von Thomas Haas, Kantonsrat, Lachen

Am letzten Mittwoch hat der Schwyzer Kantonsrat ein SVP-Postulat erheblich erklärt, welches unsere Schwyzer KMU und unsere Bürger vor übermässigen Regulierungskosten schützen will. Konkret fordert die SVP eine sogenannte Regulierungskostenbremse. Das bedeutet, dass die Regierung neu bei jeder Vorlage ausweisen muss, welche Kosten der Wirtschaft und dem Bürger durch die neue Vorschrift aufgebürdet werden. Falls eine gewisse Kostengrenze überschritten wird oder eine genügend grosse Anzahl von Bürgern oder KMU betroffen sind, soll eine erhöhte Anforderung an das Abstimmungsmehr im Kantonsrat gestellt werden (so wie wir dies von der Schuldenbremse kennen). Es sollte meines Erachtens selbstverständlich sein, dass wir als Gesetzgeber die Folgekosten unserer Regulierungen ausweisen. Die KMU-freundlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus FDP und SVP haben dem Postulat gemeinsam zum Durchbruch verholfen. Dagegen wehrten sich praktisch geschlossen die Mitte, glp und SP – obschon sie sich selber gerne als «KMU-freundlich» bezeichnen. Sie fürchten vor allem um ihre Stimmkraft bei der Heraufsetzung des Abstimmungsmehrs. Aber wie hat ein Kantonsratskollege gesagt: «Vor Politiker muss man sich in Acht nehmen. Wir müssen uns vor dem Regulierungswahn schützen.» Treffender kann man es nicht mehr formulieren.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/partei/editorials/svp-will-regulierungskosten-senken/