Aktuell

«Nein» für die Pflege und gegen ein ungebremstes Kostenwachstum


Von Albert Rösti, Nationalrat, Uetendorf (BE)

In Anbetracht der fehlenden Arbeitskräfte in der Pflege haben Bundesrat und Parlament diese Forderungen aufgenommen und über alle Fraktionen hinweg einen sehr grosszügigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der fünf von diesen sechs Anliegen praktisch vollständig erfüllt. Der Erfüllungsgrad dürfte dank der sofortigen Inkraftsetzung der beschlossenen Massnahmen bei einem Nein zur Initiative sogar grösser und wirkungsvoller sein zur Problemlösung als die Initiative selbst. Bei einem Ja zur Initiative würde die Diskussion zur Umsetzung mit ungewissem Ausgang von vorne beginnen und entsprechend der Vorgabe in der Initiative vier Jahre dauern.

Die Pflegeinitiative beinhaltet sechs konkrete Forderungen:

  • eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen
  • der Einsatz der Pflegenden entsprechend ihren Kompetenzen und Ausbildung
  • die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung
  • anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen
  • die Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung ohne ärztliche Verordnung
  • eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen

Mit der Ausbildungsinitiative mit finanziellen Mitteln von fast einer Milliarde Franken könnte die Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen rasch erhöht werden. Damit einher geht automatisch, dass dann die Leute entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden könnten und Unter- oder Überforderungen vermieden würden. Die Ausbildungsinitiative ermöglicht gleichzeitig die berufliche Entwicklung für alle Pflegenden, zumal die Offensive auch eine Unterstützung der Lebenshaltungskosten vorsieht. Mit mehr gut ausgebildeten Pflegenden lassen sich auch die Arbeitsbedingungen verbessern, zumal diese von der Verfügbarkeit von ausreichenden qualifizierten Arbeitskräften mitbeeinflusst werden. Ebenso sieht der Gegenvorschlag eine direkte Abrechnung von Leistungen gegenüber der Krankenkasse vor.

Das Parlament hat beim indirekten Gegenvorschlag aber ebenso dafür gesorgt, dass sich die Kostensteigerungen für die Prämienzahler in Grenzen halten. So werden die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern angehalten, Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, abzuschliessen. Demgegenüber müsste mit der Initiative ohne diese Einschränkung mit einem ungebremsten Kostenwachstum gerechnet werden. Das wäre nicht zu verantworten.

Der einzige mit dem Gegenvorschlag nicht übernommene Punkt ist die Regelung zur Abgeltung der Pflegeleistungen. Der Gegenvorschlag setzt mit der Gewährung von Beiträgen an Lebenshaltungskosten immerhin bei den fehlenden oder zu tiefen Einnahmen bei den Auszubildenden an. Ansonsten obliegt die Abgeltung der Pflegeleistungen den Kantonen und den Sozialpartnern. Eine Regelung in der Verfassung auf Bundesebene für eine einzelne Berufsgruppe wäre systemwidrig und widerspricht der geltenden Kompetenzordnung.

Im Übrigen hält der Bundesrat in der Botschaft zur Initiative folgendes fest: «Artikel 117c lässt keine explizite Aussage zur Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Kantonen zu. Aus einer systematischen Perspektive wäre es wenig kohärent, dass dem Bund ohne jede Präzisierung neue Kompetenzen in einem angestammten Aufgabenbereich wie der Gesundheitsversorgung zugesprochen werden sollte.»

Die Pflege kann also nur mit einem Nein zur Pflegeinitiative rasch und wirkungsvoll gestärkt werden, weil dann der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Ob bei einem Ja zur Initiative je die gleiche Wirkung erzielt werden kann, ist offen und wenn ja, dann erst in einigen Jahren und mit unabsehbaren nicht vertretbaren Kostenfolgen.

Nach dem Motto «Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» stimmt Nein zur Initiative, wer einerseits die Pflegenden unterstützen will und andererseits gegen ein ungebremsten Kostenwachstum im Gesundheitsbereich ist.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/editorials/nein-fuer-die-pflege-und-gegen-ein-ungebremstes-kostenwachstum/

Klimapolitik: unser Risiko Nummer 1

In den Sümpfen von Bern – Episode 163

Eine Zuschauerreaktion bringt mich dazu, mich noch einmal mit dem Thema Energiepolitik und Stromversorgung zu beschäftigen. Ich bin absolut überzeugt: Irgendwann wird sich die Einsicht durchsetzen, dass nicht der Klimawandel, sondern die Politik gegen den Klimawandel unser grösstes Risiko ist. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.

Keine Bundesrichter, die ihr Amt in der Lotterie gewonnen haben


Von Barbara Steinemann, Nationalrätin, Watt-Regensdorf (ZH)

Die Initianten der sogenannten «Justizinitiative» sind mit unserem System der Bundesrichterwahlen nicht zufrieden und stören sich insbesondere am Umstand, dass Richter faktisch politischen Parteien angehören müssen. Dies mit der Begründung, Bundesrichter könnten ihre Entscheide nicht frei von Interessenkonflikten der politischen Parteien fällen. Die konkreten Beispiele bleibt das Initiativkomitee jedoch schuldig. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten ist in der Schweiz bislang kein Urteil bekannt, das aufgrund einer Einflussnahme von aussen ergangen wäre.

Die Volksinitiative hat vier Pfeiler:

  1. Eine neue Fachkommission ersetzt die Gerichtswahlkommission, welche eine Qualifikation der Kandidaten vornimmt
  2. Ein Losverfahren entscheidet anstelle einer demokratischen Wahl
  3. eine einmalige Einsetzung der Richter auf Lebenszeit
  4. ein Absetzungsverfahren für fehlbare Richter.

Das Parlament würde jeglichen Einfluss auf die Wahlen ans Bundesgericht verlieren. Funktionäre schauen dann Dossiers durch, wer für das Amt des Richters geeignet sein könnte. Auch bei dieser Fachkommission dürften Wertvorstellungen vorhanden sein und eine Politisierung ohne demokratische Legitimation ist nicht auszuschliessen.

Richterwahl darf nicht dem Zufall überlassen werden

Heute sind es Menschen, die die Richterwahl aktiv steuern: Die genauere Prüfung obliegt 17 Parlamentariern, die Wahl selbst deren 246. Parteien haben kein Interesse daran, schlechte Richter ans Bundesgericht wählen zu lassen. Im Gegenteil, sie wollen Richter, die über einen guten Leistungsausweis verfügen, relevante Publikationen vorzuweisen haben oder sich in der Lehre einen Namen gemacht haben.

Bei der Wahl der Richter handelt es sich um einen höchst verantwortungsvollen Staatsakt, der nicht dem Zufall überlassen werden sollte. Ja, man würde die Mitglieder des Bundesgerichts buchstäblich der Lächerlichkeit preisgeben. Man stelle sich vor, wenn sich die höchsten Rechtsprecher im Land ins Gesicht sagen lassen müssten, sie hätten ihr Amt bloss in der Lotterie gewonnen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit, die Autorität und die Legitimation der Bundesrichter. Kein einziger Kanton lost seine Justizbehörden aus und wohl auch kein anderer Staat der Welt.

Jeder Richter in der Schweiz muss sich alle sechs Jahre wiederwählen lassen. Die Schweiz steht mit diesem Wiederwahlprozedere weltweit zwar ziemlich alleine da. Das heisst aber nicht, dass es deswegen falsch wäre. Die Wiederwahl bestätigt die demokratische Legitimation und institutionalisiert zudem eine gewisse Rechenschaftsablegung.

Überlange Amtsdauern – Richterinnen dürfen bis zum 69., Richter bis zu ihrem 70. Altersjahr im Amt bleiben – sind mit Risiken behaftet, fehlbare Richter müssten dann ausgerechnet via Abberufungsrecht durch das unerwünschte Parlament aus dem Amt entfernt werden.

Losverfahren führt zu schlechteren Richtern

Die Justizinitiative stellt die Kritik in den Raum, dass mit dem heutigen Auswahlverfahren die dritte Gewalt nicht genügend unabhängig von Parteien und Politik sei und dass die Auswahlkriterien zu wenig professionell seien. Stimmt das? Wenn wir die fachlichen Profile der 37 vollamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes anschauen, dann stellen wir fest: 80 Prozent der Mitglieder des Bundesgerichtes haben die richterliche Ochsentour über die kantonalen Gerichte gemacht, nicht selten vom Gerichtsschreiber hin zum Bezirks- oder Kantonsrichter oder zum Kantonsgerichtspräsidenten. 20 Prozent der Richterinnen und Richter haben eine eindrückliche juristische Fachkarriere gemacht: in Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen, Anstellungen in hohen Positionen.

Das Losverfahren würde unweigerlich dazu führen, dass schlechter qualifizierte Kandidierende zulasten besser qualifizierter Kandidierender ins Richteramt gelangen würden.

Die Mitglieder des Bundesgerichtes gehören alle einer politischen Partei an. Sie legen damit offen, welchen grundlegenden politischen Werten, Strömungen, gesellschaftlichen Weltanschauungen sie sich zugehörig fühlen. Das schafft Transparenz.

Immer mehr Fragen werden heute der rechtlichen Sphäre zugeordnet, obwohl sie eigentlich der politischen zuzuweisen wären: Wie die Kantone ihre Wahlsysteme auszugestalten haben, ob Verträge mit der EU dem landesinternen Recht vorgehen, ob Einbürgerungen bloss ein Verwaltungsakt sind, ob eine Volksabstimmung wegen falscher Statistiken wiederholt werden muss; die Behauptung, bei der dritten Gewalt handle es sich um eine apolitische Institution, vermag der Realität nicht standzuhalten. Viele weitreichende Entscheide erfolgen nicht einstimmig, gerade letztere Beispiele sind jeweils mit 3 zu 2 Mehrheiten ergangen. Aus diesem Grund ist die politische Dimension der Rechtsprechung nicht zu unterschätzen.

Wir wollen alle Wertehaltungen am Gericht vertreten haben. Unser Staatswesen ist, im Gegensatz zum Ausland, auf Konkordanz aufgebaut. Das führt zu Stabilität und eben auch zur Akzeptanz der Justiz. Damit sollten wir nicht experimentieren.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/referate/keine-bundesrichter-die-ihr-amt-in-der-lotterie-gewonnen-haben/

Terminhinweis: Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz vom 01.02.2024

EINLADUNG
zur
Parteiversammlung
vom
Donnerstag, 1. Februar 2024, 20.00 Uhr
im
Restaurant Ried
Kantonsstrasse 161, 8807 Freienbach

(Samuel Lütolf 079 771 96 69 / samuel.luetolf@svp-sz.ch
Politischer Sekretär
www.svp-sz.ch)

Liebe Parteifreunde und Gäste

Gerne laden wir Sie zu unserer kantonalen Parteiversammlung zwecks Parolenfassung für die nationale Abstimmung vom 3. März 2024 ein.

Bund

  • Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
  • Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und auf Ihre Teilnahme.

Steinen, 12.01.2024

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Parteipräsident Roman Bürgi
Kantonalsekretär Samuel Lütolf

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung und Begrüssung
Nationalrat Roman Bürgi, Goldau / Präsident SVP Kanton Schwyz

20.05 Uhr
Begrüssung
Ortsparteipräsident Oliver Flühler, Freienbach

20.15 Uhr
Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»

Referenten:
Pro: Fabian ab Yberg, Jungfreisinnige SZ
Kontra: Nationalrätin Nicole Barandun, Die Mitte ZH

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.00 Uhr
Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Referent: Kantonsrat Jan Stocker

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.20 Uhr
Diverses / Fragen

21.30 Uhr
Ende der Versammlung

Einladung

Diese Einladung verdanken wir:

Einladung zur SVP-Präsidenten-Konferenz der March

Donnerstag, 28. Oktober 2021, 19:30

zum Thema:

Bildung und Schule im Bezirk March

Schulhaus am Park, Äussere Haab 10, Lachen

Einladung an:

  • SVP-Ortsparteipräsidenten der March
  • SVP-Nationalrat der March
  • SVP-Kantons-, Bezirks- und Gemeinderäte der March
  • SVP-Kommissionsmitglieder (Bezirk March)
  • Vorstand der SVP March
  • Für Mitglieder und Sympathisanten offen

Programm:

  1. Begrüssung und Ziel (Fabian Berger)
  2. Information und Führung Schulhaus (Francestg Cott)
  3. Projekt «Erweiterungsbau Bezirksschule Lachen» (Fritz Vogel)
  4. Austausch / Diskussion (alle)
  5. Termine und Umfrage (Fabian Berger)
  6. Apéro

Geschätzte Konferenz-Teilnehmer

Nachdem die Durchführung der Konferenz im letzten Jahr auf grosses Interesse und grosse Zustimmung gestossen ist, freue ich mich, als neuer Präsident, auf euer zahlreiches Erscheinen und einen spannenden Austausch beim Apéro im Anschluss an die Konferenz.

Nebst den Behördenvertretern erwarten wir an unserem Anlass mindestens 2-3 Teilnehmer pro Ortspartei.

Für den Vorstand der SVP March
Fabian Berger

Einladung

Fabian Berger | Sonnenriedstr. 6 | 8855 Wangen | faebl86@bluewin.ch | www.svp-march.ch

Das Referendum der Freiheit: NEIN zum Covid-Zertifikat


Von Jean-Luc Addor, Nationalrat, Savièse

Die Schweiz ist das erste und bisher einzige Land, in dem die Bevölkerung über die von der Regierung auferlegten Beschränkungen abstimmen kann. Die Augen der Welt werden deshalb am 28. November auf uns gerichtet sein – die Abstimmung über das Covid-Gesetz kommt einem Plebiszit für oder gegen die Freiheit gleich.

Mit der Einführung des Covid-Zertifikats am 13. September hat der Bundesrat eine regelrechte soziale Spaltung herbeigeführt: In einer Art Apartheid werden Menschen ins Abseits gedrängt, die sich aus persönlichen Gründen, die wir respektieren müssen, nicht mit den derzeit zugelassenen Produkten impfen lassen wollen. Das Covid-Zertifikat ist das Instrument für diese Diskriminierung. Die Strategie ist klar: Sie besteht darin, das Leben der Nichtgeimpften so schlecht zu machen, dass die Impfung die einzige Möglichkeit zu sein scheint, wieder ein normales Leben zu führen, insbesondere für junge Menschen und vor allem für Schüler, deren Recht auf Bildung ernsthaft untergraben wird. Das Covid-Zertifikat ist nichts anderes als das Instrument mit dem eine Impfpflicht durch die Hintertüre eingeführt wurde.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wir sind nicht gegen den Impfstoff, sondern nur gegen den indirekten Impfzwang, der in der gegenwärtigen Gesundheitssituation durch keine objektiven Tatsachen gerechtfertigt ist. Es geht um unsere Freiheiten und diese Freiheiten wollen wir gemeinsam verteidigen. Denn wir werden nicht in die Falle tappen, geimpfte und ungeimpfte Menschen gegeneinander auszuspielen.

NEIN zur elektronischen Massenüberwachung

Die Grundlage für das Zertifikat ist die Revision des Covid-Gesetzes, über die wir am 28. November abstimmen werden. Zugleich liefert das Gesetz die Rechtsgrundlage für die digitale Massenüberwachung und damit das Abgleiten unserer Gesellschaft in eine autoritäre Gesellschaft, in der sich der Staat eine immer grössere Kontrolle über die Bürger sichert.

Diese Instrumente der Diskriminierung und der sozialen Kontrolle haben ihren Ursprung in der besonderen Lage, die sich auf das Epidemiengesetz stützt, d.h. in einem Ausnahmeregime, das die Mitte-Links-Mehrheit des Bundesrates entgegen allen objektiven Tatsachen und im Gegensatz zu den Forderungen der SVP weiterhin aufrechterhält, mit enormen Schäden für unsere Wirtschaft, aber mehr noch für den sozialen Zusammenhalt.

Alain Berset hat sein Versprechen an das Schweizer Volk gebrochen

Die Corona-Politik des Bundesrats ist eine nicht enden wollende Reihe von gebrochenen Versprechen. Im April 2021 versprach Bundesrat Alain Berset, dass die Normalisierungsphase beginnen werde, wenn alle Erwachsenen, die dies wünschten, geimpft seien. Dieses Stadium haben wir längst erreicht. Doch ein Ende ist noch nicht in Sicht. Auf die von Herrn Berset versprochene Ausstiegsstrategie warten wir noch immer. Dennoch waren die Sterblichkeits- und Hospitalisierungsstatistiken noch nie so tief. Zuverlässige Studien (https://www.corona-immunitas.ch/fr/) zeigen im Übrigen, dass die Zahl der Geimpften viel höher ist, als das BAG und der Bundesrat behaupten. Das Ziel sollte die kollektive Immunität sein; aber nun werden, anstatt die Zahl der serologischen Tests zu erhöhen, finanzielle Schranken errichtet, die Menschen mit geringem Einkommen davon abhalten, sich testen zu lassen. Zum eklatanten Missmanagement gehört auch, dass Intensivbetten mitten in der Pandemie abgebaut wurden.

Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, in dem die Bürger das Recht haben, über die Covid-Massnahmen abzustimmen. Die Volksabstimmung vom 28. November wird ein Plebiszit über die Freiheit sein, aber auch ein Plebiszit über die Art und Weise, wie der Bundesrat diese Krise bewältigt. Lassen Sie sich diese einmalige Gelegenheit nicht entgehen! Befreien wir uns vom Covid-Zertifikat und zwingen wir den Bundesrat, mit einem NEIN zu dieser freiheitsfeindlichen Revision des Covid-Gesetzes endlich die von ihm selbstverschuldete Krise zu beenden.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/referate/das-referendum-der-freiheit-nein-zum-covid-zertifikat/

Nicht noch Öl ins Feuer giessen

Der SVP bereitet die Spaltung der Bevölkerung in Sachen Zertifikatspflicht Sorgen. Anlässlich der Session des Kantonsrats vom 29. September wollte die SVP Fraktion mittels eines Vorstosses deshalb erreichen, dass Covid-Tests für die Schwyzer Bevölkerung für die Zeit der Zertifikatspflicht vom Kanton bezahlt werden, sofern sich der Bund darum foutiert. Anfänglich sah es nach einer Mehrheit aus, bis dann Kosten und Komplexität des Verfahrens für die Schaffung des entsprechenden Gesetzes die anderen – anfänglich wohlgesonnten – Parteien zum Rückzug bewog und die SVP allein dastand. Es wäre durchaus möglich gewesen mit einer Rückwirkungsklausel zu operieren. Beschwerlich, aber eben doch möglich, wenn der Wille da wäre.

Der SVP war und ist es ein Anliegen, dass die Benachteiligung der Bevölkerung ohne Zertifikat abgemildert wird; dass nicht noch mehr Öl ins Feuer gegossen wird. Für viele Ungeimpfte bedeutet eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eine finanzielle Überbelastung, wenn die Testkosten selbst getragen werden müssen. Auch einer mengenmässigen Ausweitung der Testmöglichkeiten wollte die Volkspartei verhelfen, was aber mit dem versenkten Vorstoss vorderhand leider ebenfalls vom Tisch ist.


Roland Lutz, Kantonsrat, Erziehungsrat, Einsiedeln

Die Covid-Impfung muss freiwillig bleiben!

Die Gesundheit aller Schweizerinnen und Schweizer gehört zum Wichtigsten. Dies gilt auch betreffend Covid oder anderen Infektionskrankheiten.

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff. Kein Staat sollte seine Bürger dazu zwingen. Ich finde, eine solche Entscheidung muss immer in der Abwägung des einzelnen bleiben. Wenn Menschen sich unsicher fühlen, lieber abwarten wollen, dann müssen wir das verstehen, auch wenn es uns vielleicht nicht gefällt oder unlogisch klingt. Das ist Vielfalt in unserer Demokratie, die auch Ängste einzelner akzeptieren muss.

Ich bin gegen einen Impfzwang, weil es eine Körperverletzung ist, wenn jemand anders entscheidet, was in meinen Körper gespritzt wird. Das wäre gegen jegliches Menschenrecht und wenn das durchgesetzt wird, bezweifle ich, dass wir noch in einen Rechtsstaat leben. Wer sich impfen lassen möchte sollte das frei entscheiden können.

Es lebe die Eigenverantwortung in Bezug auf unsere Gesundheit.

Deshalb NEIN 28. November zum Covid-19-Gesetz!


Wendelin Schelbert, Kantonsrat, Ried-Muotathal